Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für KNX-Planung, Programmierung und Smart-Home-Dienstleistungen
(Stand: Oktober 2025)
1. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen [Unternehmensname] (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“), soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.
3. Die AGB gelten sowohl für Verbraucher (§ 13 BGB) als auch für Unternehmer (§ 14 BGB), soweit nichts anderes ausdrücklich geregelt ist.
2. Leistungsumfang
1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in den Bereichen KNX-Planung, KNX-Programmierung, Smart-Home-Systemintegration sowie Lieferung von zugehörigen Komponenten und Geräten.
2. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Leistungsverzeichnis.
3. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung beider Parteien.
3. Angebote und Preise
1. Alle Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2. Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Planungs- und Programmierleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand oder gemäß Pauschalangebot abgerechnet.
4. Zahlungsbedingungen
Zahlungsplan
Zahlungen sind gemäß folgendem Zahlungsplan fällig:
• AZ1: 5 % der Auftragsnettosumme bei Auftragserteilung und ggf. Erstellung der Ausführungsplanung
• AZ2: 45 % der Auftragsnettosumme nach Materialbereitstellung und Prüfung des Leitungsnetzes
• AZ3: 40 % der Auftragsnettosumme nach Abschluss der Verdrahtungsarbeiten und Montage
• AZ4: 10 % der Auftragsnettosumme nach Erstinbetriebnahme der Anlage
Allgemeine Regelungen
1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.
3. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
5. Liefer- und Leistungsfristen
1. Liefer- und Ausführungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind.
2. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferschwierigkeiten von Herstellern oder unvorhersehbaren Umständen verlängern die Fristen entsprechend.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle notwendigen baulichen, elektrischen und technischen Voraussetzungen rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten erfüllt sind.
2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Arbeiten zu unterbrechen, wenn die Voraussetzungen nicht gegeben sind; daraus entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.
7. Eigentumsvorbehalt
1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
2. Eine Weiterveräußerung oder Installation vor vollständiger Bezahlung bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.
8. Gewährleistung und Haftung
1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß BGB.
2. Bei Dienstleistungen besteht Anspruch auf Nachbesserung, nicht auf Neuleistung.
3. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
4. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste wird keine Haftung übernommen.
9. Urheberrechte und Software
1. Projektdateien (z. B. ETS-Projekte, Visualisierungsdateien) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
2. Der Auftragnehmer räumt dem Kunden nach vollständiger Zahlung ein einfaches Nutzungsrecht an den erstellten Programmierungen und Planungen ein.
10. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
